Steinschlag in der Frontscheibe

 

Weiterfahren ja oder nein? 

Ob eine Weiterfahrt sicher möglich ist, hängt von der Schwere des Schadens ab. Handelt es sich nur um einen kleinen Steinschlag, ohne Riss oder Absplitterung, kann bedenkenlos weitergefahren werden. Wichtig ist dann jedoch, dennoch baldmöglichst eine Werkstatt aufzusuchen, um den Steinschlag begutachten und reparieren zu lassen.

Handelt es sich bei dem Schaden um einen Riss in der Frontscheibe, so kommt es auf die Stelle an. Beeinträchtigt der Riss die Sicht des Fahrers während der Fahrt, so sollte eine Weiterfahrt vermieden werden. Die Unfallgefahr durch die Sichtbeeinträchtigung ist zu gross. Zudem bricht sich das Licht, Sonnenlicht oder auch das Licht entgegenkommender Fahrzeuge, unangenehm im Riss, sodass der Fahrer geblendet werden kann. Auch hier ist eine Weiterfahrt nicht zu empfehlen.

Kurz gesagt: gefährdet der Schaden an der Frontscheibe die eigene Sicherheit oder auch die Sicherheit von anderen, sollte nicht weitergefahren werden.

Steinschlag in der Frontscheibe - was tun?

Nachdem die Frage bezüglich der Weiterfahrt geklärt ist, gilt es nun, den Schaden der Versicherung zu melden. Ein wichtiger Schritt, um die Reparaturkosten nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Gegebenenfalls wird ein Gutachter der Versicherung den Steinschlag untersuchen oder es wird durch den Versicherer gleich eine Reparatur veranlasst.

Steinschlag-Reparatur bzw. -Austausch bitte so schnell wie möglich

Bei einem Schaden an der Frontscheibe gilt stets, die Reparatur schnellstmöglich durchführen zu lassen. Denn unabhängig von der Schadensgrösse hat dieser immer Auswirkungen auf die Scheibenspannung.

Ob Fahrtwind oder Unebenheiten auf der Fahrbahn, bei veränderter Spannung der Frontscheibe kann der minimale Riss schnell um einige Zentimeter wachsen. Und so letztendlich zu Sichtbeeinträchtigung oder Blendung des Fahrers führen.

Wichtig zu wissen ist, dass minimale Schäden einfach repariert werden können. Bei Rissen, vor allem, wenn diese bereits an Länge gewonnen haben, muss die Scheibe komplett ausgewechselt werden.

Generell gilt: je kleiner der Schaden, desto einfacher die Reparatur. Sobald der Steinschlag die Grösse einer Zwei-Franken-Münze überschreitet, muss die Scheibe in der Regel ausgewechselt werden. Doch auch dann, wenn ein kleinerer Schaden direkt im Fahrer-Sichtfeld liegt, ist ein Scheibentausch notwendig. Das ausschlaggebende Fahrersichtfeld bzw. der Fernsichtbereich beträgt 14,5 Zentimeter in jede Richtung, ausgehend von der Lenkradmitte. Ein Scheiben-Austausch ist ebenso notwendig, wenn der Steinschlag weniger als 6 Zentimeter vom Scheibenrand entfernt ist.

Kann ein Schaden an der Frontscheibe selbst repariert werden?

Das Aufsuchen einer Reparatur-Werkstatt kostet Zeit und ist zudem - je nach Schaden - kostenintensiv. So ist es äusserst verständlich, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, um diese Faktoren zu umgehen. Auch, wenn es um einen Frontscheiben-Schaden geht. Im Handel finden sich dafür Steinschlag-Reparatur-Sets, welche eine einfache und kostengünstige Reparatur des Schadens versprechen.

Doch Achtung: bei einem Steinschlag selbst Hand anzulegen ist definitiv keine gute Idee! Denn eine solche Reparatur muss stets mit fachlichem Wissen und geeigneten Werkzeugen durchgeführt werden.

Hier scheitert es bereits bei der Scheibenreinigung. Dafür werden im Schadensfall spezielle Reinigungsmittel benötigt, welche sogar in die feinsten Risse gelangen. Haushaltsübliche Putzmittel sind dafür nicht geeignet. Und auch die nachfolgenden Reparaturschritte mit dem Set dient keinesfalls zur dauerhaften und vor allem sicheren Reparatur des Steinschlages.

So erfolgt die Reparatur durch den Fachmann

Es bedarf für den Fachmann lediglich fünf Arbeitsschritte, um den Steinschlagschaden zu beheben.

• Schritt 1: Glassplitter werden entfernt

• Schritt 2: beschädigte Stelle wird gereinigt

• Schritt 3: Spezialharz wird mittels einer Vakuumpumpe in den Schaden eingebracht

• Schritt 4: mittels UV-Licht erfolgt die Aushärtung des Spezialharzes

• Schritt 5: die Scheibe wird poliert

Die Kosten

Ob nun eine Vollkasko- oder eine Teilkasko-Versicherung besteht, beide bezahlten die Reparaturkosten des Steinschlages. Und das unabhängig vom Schadenumfang. Dies allerdings nur, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden umgehend nach dessen Entstehung an die Versicherungsgesellschaft meldet.

Die einzigen Kosten, welche auf den Fahrzeughalter zukommen, ist der im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt.

Die Autobahnvignette

Muss die Frontscheibe ausgetauscht werden, wird mit der kaputten Scheibe natürlich auch die darauf angebrachte Autobahnvignette entsorgt. Das bedeutet, es wird eine neue Vignette notwendig.

Etwaige mit dem Vignettenersatz einhergehende Kosten übernimmt die Fahrzeugversicherung, sofern Glasbruch im Versicherungsschutz enthalten ist

Besteht kein Kostenerstattungsanspruch in Bezug auf die Autobahnvignette, so kann die Vignette bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), Abteilung Verkehrsabgaben, kostenfrei ersetzt werden lassen. Folgende Unterlagen sind dafür vorzuweisen:

• bisherige Autobahnvignette, ganz oder teilweise, wichtig allerdings: mit Seriennummer

• Rechnung der Werkstatt über den Austausch der Frontscheibe

• Schreiben der Fahrzeugversicherung, dass keine Kostendeckung für die Vignette vorhanden ist

Fazit

Ein Steinschlag in der Frontscheibe ist eine unangenehme Sache, welche auch die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann. Es ist somit von grosser Wichtigkeit, den Schaden, so klein er vielleicht auch sein mag, umgehend reparieren zu lassen

Ist der Steinschlag kleiner als eine Zwei-Franken-Münze, reicht eine einfache Reparatur aus. Handelt es sich um einen grösseren Schaden oder gar um einen Riss in der Frontscheibe, muss die Scheibe ausgetauscht werden. Die Kosten dafür übernimmt die Fahrzeugversicherung.

Von der Steinschlag-Reparatur in Eigenregie ist dringend abzuraten, da nur Fachwerkstätten über das notwendige Know-how sowie über die richtigen Werkzeuge und Arbeitsmittel verfügen.

 

 

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