AGB
Auszug aus den AVP Geschäftsbedingungen
Autopflege ist Vertrauenssache
100% Vertrauen heisst, dass Ihr FahrÂzeug bei uns in geÂwisÂsenÂhafÂten HänÂden ist und mit grössÂter SorgÂfalt bÂehanÂdelt wird. EbenÂso leÂgen wir grosÂsen Wert auf FairÂness und ResÂpekt geÂgenÂüber KunÂden, LieÂfeÂranÂten und MitÂarÂbeiÂtern.
Unsere KundenÂbeÂzieÂhunÂgen baÂsieÂren auf klaÂren und verÂständÂliÂchen GeÂschäftsÂbeÂdinÂgunÂgen. Diese werden bei jeÂdem AufÂtrag vom AufÂtragÂgeÂber geÂgenÂgeÂzeichÂnet, anÂbei ein AusÂzug der wichÂtigÂsten Punkte:
Haftung und Garantie
Bei stark verschmutzten InÂnenÂausÂstatÂtunÂgen könÂnen leicht aggÂresÂsive ChemiÂkaÂlien einÂgeÂsetzt werÂden. Dies kann zu FarbÂverÂblasÂsunÂgen und AbÂweiÂchunÂgen führen. HierÂvon muss der Kunde vor UnÂterÂzeiÂchnung der AufÂtragsÂbeÂstäÂtiÂgung inÂforÂmiert werÂden. Wünscht der Kunde denÂnoch die DurchÂfühÂrung dieÂser ArÂbeiÂten, so schliesst er durch seine UnÂterÂschrift jegÂliche diesÂbeÂzügÂliche HafÂtung seiÂtens AVP aus.
Für sämtliche im Fahrzeug beÂlasÂseÂne WertÂsaÂchen (BarÂgeld, KameÂra, ViÂdeo, Handy, NoteÂbook, RaÂdio, TonÂband, CD-Player, KleiÂdungsÂstücke etc.) wird jegÂliche HafÂtung abÂgeÂlehnt.
Motor- und MotorenÂraumÂwäsche werden nur an FahrÂzeuÂgen mit einÂwandÂfreier ElekÂtrikÂabÂdichÂtung durchÂgeführt. Bei AusÂfälÂlen überÂnimmt AVP keine HafÂtung. Mit der AufÂtragsÂerÂteiÂlung zur MoÂtor- und MoÂtorÂraumÂwäsche beÂstätigt der KunÂde die einÂwandÂfreie ElekÂtroÂabÂdichÂtung im MoÂtorÂraum seines FahrÂzeugs.
Bei empfindlichen ElektroÂbauÂteiÂlen (AlarmÂanÂlage, SchaltÂsysÂteme, SoundÂsysÂtem, NaviÂgaÂtionsÂsysÂtem, etc.) und bei emÂpfindÂlichen KeilÂrieÂmenÂsysÂtemen ist der Kunde verÂpflichÂtet, diese bei der AufÂtragsÂerÂteiÂlung an AVP zu melÂden und auf einen schrifÂtliÂchen VerÂmerk zu beÂsteÂhen, da sonst keine SchaÂdensÂerÂsatz anÂsprüÂche gelÂtend geÂmacht werÂden könÂnen.
Für versteckte oder nicht sichtÂbare SchäÂden bei der InÂnenÂausÂstatÂtung, der CarÂrosÂserie, den ScheiÂben oder dem Lack (zB. bei KratÂzern, VerÂblasÂsunÂgen oder Beulen unter der SchmutzÂschicht) wird von AVP jegÂliche Haftung abÂgeÂlehnt. Deren BeÂseiÂtiÂgung ist in RückÂsprache mit und zu LasÂten des AufÂtragÂgebers möglÂich.
Auftragsformular
Bevor die Arbeit am FahrÂzeug des KunÂden aufÂgeÂnomÂmen werÂden kann, ist das AufÂtragsÂforÂmuÂlar vom KunÂden zu unÂterÂzeichÂnen. Zu diesem ForÂmuÂlar zähÂlen die AufÂlisÂtung der ausÂzuÂfühÂrenÂden ArÂbeiÂten und (je nach EinÂzelÂfall) die BeÂschreiÂbung der beÂreits am FahrÂzeug vorÂhanÂdeÂnen SchäÂden. Diese dieÂnen der rechtÂliÂchen AbÂsiÂcheÂrung von AVP und der KundÂschaft.
Gutscheine, Vergünstigungen oder RabatteÂ
Vergünstigungen, Gutscheine oder jeweilige Preisreduktionen wie Rabatte, Aktionen oder dergleichen, müssen vor Auftragserteilung bekannt und geltend gemacht werden. Allfällige Rabatte nach der Preisvereinbarung können nicht gewährt werden. Gutscheine oder Vergünstigungen können nur pro Auftrag oder einem Fahrzeug eingelöst werden. Rabatte sind mit Gutscheinen oder anderen Aktionen nicht kumulierbar. Es können Pauschalpreise vereinbart werden, bei denen die Vergünstigungen bereits abgezogen worden sind.
Es bestehen keine Ansprüche auf Rabatte oder Vergünstigungen. Jeweils die ausgeschriebene, monatliche Aktion darf nur im gleichen Monat beansprucht werden.
Preise
Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% MWST.
Terminvereinbarungen
Ein Termin kann mündlich oder schriftlich angemeldet werden, muss aber durch AVP Rückbestätigt werden. Gilt für AVP Autopflege (Schweiz) AG und deren Partnerfirmen oder Portalen. Bei nicht erscheinen behaltet AVP das Recht vor, den vereinbarten Termin mit einer Pauschale von 300.- CHF. in Rechnung zu stellen.
Terminvereinbarungen sind verbindlich. Annullation können bis max. 24 Stunden vor dem Ausführungstermin von jeder Partei und ohne Kostenfolge vorgenommen werden. Der Kunde wird bei Terminreservation auf die Absagefrist von 24 Std. hingewiesen und akzeptiert diese Vereinbarung und akzeptiert vor Absendung des Formulares die AVP – AGB.
Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termines vorliegt, kann AVP eine Unkostenpauschale von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 300.- CHF geltend machen.
Im Betreibungsfalle erheben wir eine Bearbeitungs – Administrationsgebühr von zusätzlichen 200.- CHF. zu lasten des Auftraggebers.
Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jeder Geschäftsbeziehung, ist unser Geschäftssitz in Glattbrugg, auch für evtl. Klagen die von als auch gegen AVP Autopflege (Schweiz) AG erhoben werden.
Soweit diese AGB keine oder anders lautende Bestimmungen enthalten, ist das Schweizerische Obligationenrecht, insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag oder deren Geschäftsbeziehungen, anwendbar.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.