AGB

Auszug aus den AVP Geschäftsbedingungen

Autopflege ist Vertrauenssache

100% Vertrauen heisst, dass Ihr Fahr­zeug bei uns in ge­wis­sen­haf­ten Hän­den ist und mit gröss­ter Sorg­falt b­ehan­delt wird. Eben­so le­gen wir gros­sen Wert auf Fair­ness und Res­pekt ge­gen­über Kun­den, Lie­fe­ran­ten und Mit­ar­bei­tern.

Unsere Kunden­be­zie­hun­gen ba­sie­ren auf kla­ren und ver­ständ­li­chen Ge­schäfts­be­din­gun­gen. Diese werden bei je­dem Auf­trag vom Auf­trag­ge­ber ge­gen­ge­zeich­net, an­bei ein Aus­zug der wich­tig­sten Punkte:

Haftung und Garantie

Bei stark verschmutzten In­nen­aus­stat­tun­gen kön­nen leicht agg­res­sive Chemi­ka­lien ein­ge­setzt wer­den. Dies kann zu Farb­ver­blas­sun­gen und Ab­wei­chun­gen führen. Hier­von muss der Kunde vor Un­ter­zei­chnung der Auf­trags­be­stä­ti­gung in­for­miert wer­den. Wünscht der Kunde den­noch die Durch­füh­rung die­ser Ar­bei­ten, so schliesst er durch seine Un­ter­schrift jeg­liche dies­be­züg­liche Haf­tung sei­tens AVP aus.

Für sämtliche im Fahrzeug be­las­se­ne Wert­sa­chen (Bar­geld, Kame­ra, Vi­deo, Handy, Note­book, Ra­dio, Ton­band, CD-Player, Klei­dungs­stücke etc.) wird jeg­liche Haf­tung ab­ge­lehnt.

Motor- und Motoren­raum­wäsche werden nur an Fahr­zeu­gen mit ein­wand­freier Elek­trik­ab­dich­tung durch­geführt. Bei Aus­fäl­len über­nimmt AVP keine Haf­tung. Mit der Auf­trags­er­tei­lung zur Mo­tor- und Mo­tor­raum­wäsche be­stätigt der Kun­de die ein­wand­freie Elek­tro­ab­dich­tung im Mo­tor­raum seines Fahr­zeugs.

Bei empfindlichen Elektro­bau­tei­len (Alarm­an­lage, Schalt­sys­teme, Sound­sys­tem, Navi­ga­tions­sys­tem, etc.) und bei em­pfind­lichen Keil­rie­men­sys­temen ist der Kunde ver­pflich­tet, diese bei der Auf­trags­er­tei­lung an AVP zu mel­den und auf einen schrif­tli­chen Ver­merk zu be­ste­hen, da sonst keine Scha­dens­er­satz­ an­sprü­che gel­tend ge­macht wer­den kön­nen.

Für versteckte oder nicht sicht­bare Schä­den bei der In­nen­aus­stat­tung, der Car­ros­serie, den Schei­ben oder dem Lack (zB. bei Krat­zern, Ver­blas­sun­gen oder Beulen unter der Schmutz­schicht) wird von AVP jeg­liche Haftung ab­ge­lehnt. Deren Be­sei­ti­gung ist in Rück­sprache mit und zu Las­ten des Auf­trag­gebers mögl­ich.

Auftragsformular

Bevor die Arbeit am Fahr­zeug des Kun­den auf­ge­nom­men wer­den kann, ist das Auf­trags­for­mu­lar vom Kun­den zu un­ter­zeich­nen. Zu diesem For­mu­lar zäh­len die Auf­lis­tung der aus­zu­füh­ren­den Ar­bei­ten und (je nach Ein­zel­fall) die Be­schrei­bung der be­reits am Fahr­zeug vor­han­de­nen Schä­den. Diese die­nen der recht­li­chen Ab­si­che­rung von AVP und der Kund­schaft.

Gutscheine, Vergünstigungen oder Rabatte 

Vergünstigungen, Gutscheine oder jeweilige Preisreduktionen wie Rabatte, Aktionen oder dergleichen, müssen vor Auftragserteilung bekannt und geltend gemacht werden. Allfällige Rabatte nach der Preisvereinbarung können nicht gewährt werden. Gutscheine oder Vergünstigungen können nur pro Auftrag oder einem Fahrzeug eingelöst werden. Rabatte sind mit Gutscheinen oder anderen Aktionen nicht kumulierbar. Es können Pauschalpreise vereinbart werden, bei denen die Vergünstigungen bereits abgezogen worden sind.

Es bestehen keine Ansprüche auf Rabatte oder Vergünstigungen. Jeweils die ausgeschriebene, monatliche Aktion darf nur im gleichen Monat beansprucht werden.

Preise

Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% MWST.

Terminvereinbarungen

Ein Termin kann mündlich oder schriftlich angemeldet werden, muss aber durch AVP Rückbestätigt werden. Gilt für AVP Autopflege (Schweiz) AG und deren Partnerfirmen oder Portalen. Bei nicht erscheinen behaltet AVP das Recht vor, den vereinbarten Termin mit einer Pauschale von 300.- CHF. in Rechnung zu stellen.

Terminvereinbarungen sind verbindlich. Annullation können bis max. 24 Stunden vor dem Ausführungstermin von jeder Partei und ohne Kostenfolge vorgenommen werden. Der Kunde wird bei Terminreservation auf die Absagefrist von 24 Std. hingewiesen und akzeptiert diese Vereinbarung und akzeptiert vor Absendung des Formulares die AVP – AGB.

Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termines vorliegt, kann AVP eine Unkostenpauschale von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 300.- CHF geltend machen.

Im Betreibungsfalle erheben wir eine Bearbeitungs – Administrationsgebühr von zusätzlichen 200.- CHF. zu lasten des Auftraggebers.

Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jeder Geschäftsbeziehung, ist unser Geschäftssitz in Glattbrugg, auch für evtl. Klagen die von als auch gegen AVP Autopflege (Schweiz) AG erhoben werden.

Soweit diese AGB keine oder anders lautende Bestimmungen enthalten, ist das Schweizerische Obligationenrecht, insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag oder deren Geschäftsbeziehungen, anwendbar.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Schreibe einen Kommentar

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner