Harte Strafen für Gucklochfahrer

Die Autoscheiben nicht vollständig zu enteisen ist kein Kavaliersdelikt. Wer als Gucklochfahrer, also mit nur teilweise von Eis befreiten Scheiben von der Polizei erwischt wird, den erwarten hohe Strafen. Nur teilenteiste Scheiben bergen eine hohe Gefahr durch eingeschränkte Sicht. Vor allem von der Seite kommende Fahrzeuge, Radfahrer und Fussgänger werden durch ein lediglich freigekratztes Guckloch erst viel zu spät bemerkt. Die Folge sind oft schwere Unfälle. Um dies zu vermeiden sind vollständig von Eis befreite Scheiben Pflicht.

Die rechtlichen Folgen

Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die ein Fahren ohne vollständig enteiste Scheiben hart bestraften. Die Strafen reichten dabei von Geldbussen bis hin zum Führerscheinentzug mit einer mehrmonatigen Dauer. Begründet wurden die Urteile damit, dass nicht oder nur teilweise enteiste Scheiben grob fahrlässig sind und zudem eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer sowie des Fahrzeugführers selbst darstellen. Diese grobe Fahrlässigkeit sehen auch die Versicherungen als gegeben. Und kürzen entsprechend die Leistungen im Falle eines Unfalls.

Welche Scheiben müssen eisfrei sein?

Vollständig von Eis und Schnee befreit sein müssen die

• Frontscheibe

• Seitenscheiben vorne

Befinden sich zwei funktionstüchtige Aussenspiegel am Fahrzeug, besteht für das Enteisen der hinteren Scheiben keine Pflicht. Für eine rundum gute Sicht empfiehlt es sich dennoch, auch die Heckscheibe und die Seitenscheiben hinten von Schnee und Eis zu befreien. Auch die Aussenspiegel müssen klare Sicht ermöglichen und somit eis- und schneefrei sein.

Geregelt ist diese Pflicht im Strassenverkehrsgesetz (speziell Art. 29 SVG) sowie in der Verkehrsregelverordnung (speziell Art. 57 Abs. 2 VRV). Eine gute Übersicht über die Pflichten von Fahrzeugführern im Winter bietet dieses Dokument.

Schneefreies Autodach, ja oder nein?

Grundsätzlich gilt: das gesamte Fahrzeug muss von Schnee und Eis befreit werden. So auch das Dach. Der Grund für diese Pflicht liegt auf der Hand. Während der Fahrt verweht der Fahrtwind den Schnee auf dem Autodach und behindert somit die Sicht der nachfolgenden Fahrzeuge und anderen Verkehrsteilnehmer. Auch können auf dem Dach befindliche Eisplatten herabfallen und nachfolgende Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Doch auch dem Fahrzeugführer selbst kann Schnee auf dem Dach zum Verhängnis werden. Nämlich dann, wenn sich der Schnee durch eine Bremsung nach vorne bewegt und auf die Windschutzscheibe gelangt. Die Folge: eingeschränkte Sicht bis hin zu vollständiger Sichtbehinderung.

Gut zu wissen: auch alle Lichter, Motorhaube und Nummernschilder müssen eis- und schneefrei sein.