AGB
Auszug aus den AVP Geschäftsbedingungen
Autopflege ist Vertrauenssache
100% Vertrauen heisst, dass Ihr Fahrzeug bei uns in gewissenhaften Händen ist und mit grösster Sorgfalt behandelt wird. Ebenso legen wir grossen Wert auf Fairness und Respekt gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern.
Unsere Kundenbeziehungen basieren auf klaren und verständlichen Geschäftsbedingungen. Diese werden bei jedem Auftrag vom Auftraggeber gegengezeichnet, anbei ein Auszug der wichtigsten Punkte:
Haftung und Garantie
Bei stark verschmutzten Innenausstattungen können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hiervon muss der Kunde vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert werden. Wünscht der Kunde dennoch die Durchführung dieser Arbeiten, so schliesst er durch seine Unterschrift jegliche diesbezügliche Haftung seitens AVP aus.
Für sämtliche im Fahrzeug belassene Wertsachen (Bargeld, Kamera, Video, Handy, Notebook, Radio, Tonband, CD-Player, Kleidungsstücke etc.) wird jegliche Haftung abgelehnt.
Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Fahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt. Bei Ausfällen übernimmt AVP keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum seines Fahrzeugs.
Bei empfindlichen Elektrobauteilen (Alarmanlage, Schaltsysteme, Soundsystem, Navigationssystem, etc.) und bei empfindlichen Keilriemensystemen ist der Kunde verpflichtet, diese bei der Auftragserteilung an AVP zu melden und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatz ansprüche geltend gemacht werden können.
Für versteckte oder nicht sichtbare Schäden bei der Innenausstattung, der Carrosserie, den Scheiben oder dem Lack (zB. bei Kratzern, Verblassungen oder Beulen unter der Schmutzschicht) wird von AVP jegliche Haftung abgelehnt. Deren Beseitigung ist in Rücksprache mit und zu Lasten des Auftraggebers möglich.
Auftragsformular
Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist das Auftragsformular vom Kunden zu unterzeichnen. Zu diesem Formular zählen die Auflistung der auszuführenden Arbeiten und (je nach Einzelfall) die Beschreibung der bereits am Fahrzeug vorhandenen Schäden. Diese dienen der rechtlichen Absicherung von AVP und der Kundschaft.
Gutscheine, Vergünstigungen oder Rabatte
Vergünstigungen, Gutscheine oder jeweilige Preisreduktionen wie Rabatte, Aktionen oder dergleichen, müssen vor Auftragserteilung bekannt und geltend gemacht werden. Allfällige Rabatte nach der Preisvereinbarung können nicht gewährt werden. Gutscheine oder Vergünstigungen können nur pro Auftrag oder einem Fahrzeug eingelöst werden. Rabatte sind mit Gutscheinen oder anderen Aktionen nicht kumulierbar. Es können Pauschalpreise vereinbart werden, bei denen die Vergünstigungen bereits abgezogen worden sind.
Es bestehen keine Ansprüche auf Rabatte oder Vergünstigungen. Jeweils die ausgeschriebene, monatliche Aktion darf nur im gleichen Monat beansprucht werden.
Preise
Alle Preise verstehen sich exkl. 7.7% MWST.
Terminvereinbarungen
Ein Termin kann mündlich oder schriftlich angemeldet werden, muss aber durch AVP Rückbestätigt werden. Gilt für AVP Autopflege (Schweiz) AG und deren Partnerfirmen oder Portalen. Bei nicht erscheinen behaltet AVP das Recht vor, den vereinbarten Termin mit einer Pauschale von 300.- CHF. in Rechnung zu stellen.
Terminvereinbarungen sind verbindlich. Annullation können bis max. 24 Stunden vor dem Ausführungstermin von jeder Partei und ohne Kostenfolge vorgenommen werden. Der Kunde wird bei Terminreservation auf die Absagefrist von 24 Std. hingewiesen und akzeptiert diese Vereinbarung und akzeptiert vor Absendung des Formulares die AVP – AGB.
Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termines vorliegt, kann AVP eine Unkostenpauschale von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 300.- CHF geltend machen.
Im Betreibungsfalle erheben wir eine Bearbeitungs – Administrationsgebühr von zusätzlichen 200.- CHF. zu lasten des Auftraggebers.
Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jeder Geschäftsbeziehung, ist unser Geschäftssitz in Glattbrugg, auch für evtl. Klagen die von als auch gegen AVP Autopflege (Schweiz) AG erhoben werden.
Soweit diese AGB keine oder anders lautende Bestimmungen enthalten, ist das Schweizerische Obligationenrecht, insbesondere die Bestimmungen über den Auftrag oder deren Geschäftsbeziehungen, anwendbar.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.